Wissen für die KJP · VT und TP

Der Bericht an den Gutachter in der KJP: VT und TP nach PTV 3

Im Bericht an den Gutachter begründest du fachlich, warum eine Psychotherapie notwendig ist und wie du sie anlegst. Die Gliederung nach dem Muster PTV 3 der KBV ist für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dieselbe. Der Unterschied liegt im Kern des Berichts: In der VT erklärst du die Symptomatik über die Verhaltensanalyse, in der TP über die Psychodynamik. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kommen die Bezugspersonen an fast jeder Stelle dazu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage: das Muster PTV 3 der KBV, gültig seit 1. Juli 2020.
  • VT oder TP: Die Gliederung ist gleich. Ab Abschnitt 4 unterscheiden sich die Berichte je nach Verfahren deutlich.
  • Form: frei formuliert und persönlich erstellt, mit Datum und Unterschrift. Stichworte sind zulässig.
  • Umfang: in der Regel etwa zwei Seiten, begrenzt auf das, was für das Verständnis der Störung, ihrer Ursachen und der Behandlung relevant ist.
  • Unterpunkte: Sie sind Hilfestellung und werden nur behandelt, wenn sie für den Fall relevant sind.
  • Pseudonymisierung: Der Bericht geht ohne Klarnamen an die Gutachterin oder den Gutachter, ebenso beigelegte Befundberichte.

VT und TP im Bericht: der Unterschied auf einen Blick

Abschnitt 4 und 5 folgen dem Wortlaut des Musters. Die Zeilen zu Zielen, Vorgehen, Bezugspersonen und Umwandlung beschreiben, wie Berichte in der Praxis typischerweise argumentieren.

Erklärungsmodell (Abschnitt 4)

VT: Verhaltensanalyse: funktionales Bedingungsmodell, prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen, Makroanalyse

TP: Psychodynamik: auslösende Situation, aktualisierter Konflikt, Abwehr, strukturelle Ebene, dysfunktionale Beziehungsmuster

Diagnose (Abschnitt 5)

VT: ICD-10 mit Diagnosesicherheit

TP: ICD-10 mit Diagnosesicherheit, zusätzlich psychodynamische Diagnose

Therapieziele

VT: konkret und überprüfbar, abgeleitet aus den aufrechterhaltenden Bedingungen

TP: Bearbeitung der Konfliktdynamik, Verbesserung von Affektregulation und innerem Erleben

Vorgehen

VT: Methoden, die an den aufrechterhaltenden Bedingungen ansetzen

TP: klärende und konfliktbezogene Interventionen, Frequenz aus der Psychodynamik begründet

Bezugspersonen

VT: Einbezug dort, wo sie an der Aufrechterhaltung beteiligt sind, etwa über veränderte Konsequenzen im Alltag

TP: Einbezug je nach Alter; Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern, eigene Muster zu reflektieren

Umwandlung

VT: Verlauf, erreichte und offene Ziele, weiter wirksame aufrechterhaltende Bedingungen

TP: Verlauf der psychodynamischen Arbeit, geklärte und verbleibende Konflikt- oder Strukturanteile

Langzeittherapie, Einzel

VT: Kinder und Jugendliche: bis 60 Stunden, höchstens 80

TP: Kinder: bis 70, höchstens 150; Jugendliche ab 14: bis 90, höchstens 180

Die sieben Abschnitte beim Erst- und Umwandlungsantrag

Die Gliederung folgt dem Muster PTV 3. Unter jedem Punkt steht, was das Muster für Kinder und Jugendliche ausdrücklich nennt.

  1. 1. Relevante soziodemographische Daten

    Bei Kindern und Jugendlichen: Lebenssituation, Kindergarten oder Schulart, gegebenenfalls Schulabschluss und Arbeitsstelle, Geschwisterzahl und Geschwisterposition, Alter und Beruf der Eltern und gegebenenfalls der primären Betreuungspersonen.

    Häufige Verwechslung: Die Entwicklungs- und Lebensgeschichte gehört nicht hierher, sondern in Abschnitt 4.

  2. 2. Symptomatik und psychischer Befund

    Die geschilderte Symptomatik mit Schwere und Verlauf, ergänzt um Angaben der Eltern und Bezugspersonen und, bei Kindern und Jugendlichen, um Informationen aus der Schule. Dazu Auffälligkeiten bei Kontaktaufnahme, Interaktion und Erscheinungsbild, der psychische Befund, das Krankheitsverständnis des Kindes und gegebenenfalls der Bezugspersonen sowie Ergebnisse psychodiagnostischer Testverfahren.

  3. 3. Somatischer Befund und Konsiliarbericht

    Somatische Befunde, gegebenenfalls aktuelle Medikation, frühere psychotherapeutische, psychosomatische und kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen. Vorliegende Berichte werden beigefügt. Der Konsiliarbericht liegt dem Antrag bei.

  4. 4. Lebensgeschichte, Krankheitsanamnese, Verhaltensanalyse (VT) oder Psychodynamik (TP)

    Hier stehen die behandlungsrelevanten Angaben zur Lebensgeschichte, in der KJP ausdrücklich auch zur Lebensgeschichte der Bezugspersonen, und zur Krankheitsanamnese. Biografische Faktoren werden im Rahmen des Erklärungsmodells dargestellt, und hier trennen sich VT und TP.

    VT: Verhaltensanalyse

    Das Muster nennt das funktionale Bedingungsmodell, die prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen und eine kurze Beschreibung des übergeordneten Störungsmodells (Makroanalyse). Die Mikroanalyse wird häufig nach dem SORCK-Schema dargestellt: Stimulus, Organismus, Reaktion, Konsequenz, Kontingenz.

    TP: Psychodynamik

    Das Muster nennt die auslösende Situation, die intrapsychische Konfliktebene und aktualisierte Konflikte, Abwehrmechanismen, die strukturelle Ebene und dysfunktionale Beziehungsmuster. Die Darstellung bleibt hypothesenhaft und verbindet die Lebensgeschichte mit dem aktuellen Auslöser.

  5. 5. Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung

    ICD-10-Diagnosen mit Angabe der Diagnosesicherheit, differenzialdiagnostische Angaben, falls erforderlich. In der TP verlangt das Muster zusätzlich eine psychodynamische beziehungsweise neurosenpsychologische Diagnose. In der VT bleibt es bei den ICD-10-Diagnosen und gegebenenfalls der Differenzialdiagnostik.

    In der VT stellen manche die Diagnostik zusätzlich nach dem Multiaxialen Klassifikationsschema (MAS) dar. Das Muster verlangt es nicht. In TP-Berichten ist MAS unüblich, dort steht die psychodynamische Diagnose.

  6. 6. Behandlungsplan und Prognose

    Die mit dem Kind oder Jugendlichen reflektierten Therapieziele, gegebenenfalls auch mit den Bezugspersonen vereinbarte Ziele. Der Behandlungsplan mit geplanten Techniken und Methoden und der Einbeziehung der Bezugspersonen. Die Begründung von Setting, Sitzungszahl und Behandlungsfrequenz. Die Kooperation mit anderen Berufsgruppen. Die Prognose unter Berücksichtigung von Motivation, Umstellungsfähigkeit und Veränderungshindernissen, gegebenenfalls auch bei den Bezugspersonen.

    In der VT werden Ziele und Methoden meist aus den aufrechterhaltenden Bedingungen der Verhaltensanalyse abgeleitet. In der TP folgen sie aus der Konfliktdynamik, und auch die Frequenz wird aus der Psychodynamik begründet.

  7. 7. Zusätzlich beim Umwandlungsantrag

    Der bisherige Verlauf, die Veränderung der Symptomatik und das Ergebnis gemessen an den Therapiezielen, auch in der begleitenden Arbeit mit den Bezugspersonen. Die Begründung, warum die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden soll. Weitere Testergebnisse.

    In der VT stützt sich die Begründung meist auf die Ziele, die noch offen sind, und die Bedingungen, die weiter wirken. In der TP auf den bisherigen Verlauf der psychodynamischen Arbeit und die Konflikt- oder Strukturanteile, die noch nicht bearbeitet sind.

Kontingente in VT und TP für Kinder und Jugendliche

Die Kurzzeittherapie umfasst in beiden Verfahren bis zu 12 Stunden, verlängerbar auf bis zu 24, und ist grundsätzlich nicht gutachtenpflichtig. Gutachtenpflichtig wird die Umwandlung in eine Langzeittherapie.

VT, Kinder

Erstbewilligung: bis 60 Stunden

Höchstgrenze: 80 Stunden

VT, Jugendliche ab 14

Erstbewilligung: bis 60 Stunden

Höchstgrenze: 80 Stunden

TP, Kinder

Erstbewilligung: bis 70 Stunden

Höchstgrenze: 150 Stunden

TP, Jugendliche ab 14

Erstbewilligung: bis 90 Stunden

Höchstgrenze: 180 Stunden

Die Stunden der Kurzzeittherapie sind in diesen Werten enthalten. Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen zusätzliche Stunden zur Verfügung, in der Regel im Verhältnis 1:4 zu den Stunden mit dem Kind oder Jugendlichen. Beim Fortführungsantrag entscheidet die Krankenkasse, ob ein Gutachten eingeholt wird.

Angaben laut KBV für die Einzeltherapie. Für Gruppentherapie gelten eigene Werte.

Fortführungsantrag und Ergänzungsbericht

Fortführungsantrag

Er hat eine eigene, kürzere Gliederung mit drei Punkten. Erstens der bisherige Behandlungsverlauf seit dem letzten Bericht, die Veränderung der Symptomatik und der Stand der Therapieziele, gegebenenfalls auch in der Arbeit mit den Bezugspersonen. Zweitens aktuelle Diagnosen, aktueller psychischer Befund und weitere Testergebnisse. Drittens die Begründung der Fortführung mit weiterer Therapieplanung, geänderten Zielen und Methoden, Prognose, Planung des Therapieabschlusses und gegebenenfalls weiterführenden Maßnahmen. Mehrere Fortführungsberichte werden fortlaufend nummeriert.

Ergänzungsbericht

Er entsteht nur im Zweitgutachten, wenn nach einer ablehnenden Stellungnahme Widerspruch eingelegt wird. Eine Gliederung ist nicht vorgegeben.

Wo Berichte in der KJP häufig Lücken haben

Es sind selten fachliche Fehler. Meist fehlt ein Zusammenhang, den du im Kopf hast, der aber nicht auf dem Papier steht.

  • Die Bezugspersonen tauchen nur in der Anamnese auf. Das Muster fragt in Abschnitt 2, 4 und 6 nach ihnen: Angaben der Eltern, ihre Lebensgeschichte, vereinbarte Ziele, ihre Einbeziehung und die Prognose.
  • Die Biografie steht in Abschnitt 1. Sie gehört in Abschnitt 4, als Teil des Erklärungsmodells.
  • VT: Die Verhaltensanalyse endet beim Verhalten. Beschrieben wird, was passiert, aber nicht, welche Konsequenzen das Verhalten aufrechterhalten. Ohne diese Funktion fehlt die Brücke zu Zielen und Methoden.
  • TP: Lebensgeschichte und Auslöser stehen nebeneinander. Die Biografie ist erzählt, aber nicht mit dem aktuellen Konflikt und der auslösenden Situation verbunden.
  • Begriffe aus dem anderen Verfahren. Ein TP-Bericht mit Verstärkerlogik oder ein VT-Bericht mit Abwehrbegriffen wirkt uneinheitlich. Bleib in der Sprache deines Verfahrens.
  • Ziele und Plan passen nicht zum Modell. Die Therapieziele sollten sich aus dem Erklärungsmodell ableiten lassen, der Plan aus den Zielen.
  • Setting und Sitzungszahl sind gesetzt, nicht begründet. Das Muster verlangt eine Begründung, auch für die Frequenz.
  • Die Diagnosesicherheit fehlt, in der TP auch die psychodynamische Diagnose.

Wie Klara dich durch den Bericht führt

Du kennst den Fall. Klara kennt den Bericht. Du erzählst ihr den Fall in deinen Worten. Sie fragt entlang der PTV-3-Gliederung nach, wo etwas fehlt, auch bei den Bezugspersonen, und denkt mit dir Zusammenhänge und Differenzialdiagnostik durch. Wenn du es möchtest, formuliert sie die Abschnitte aus, als Ausgangspunkt deiner eigenen Bearbeitung. Danach prüft sie den Bericht in einem eigenen Schritt auf Vollständigkeit, Konsistenz und Verfahrenstreue, gebaut für VT und TP in der KJP.

Klara arbeitet mit getrennten Grundlagen für VT und TP. Im VT-Bericht führt sie durch Verhaltensanalyse und Makroanalyse, im TP-Bericht durch die psychodynamische Fallformulierung, und sie mischt die Begrifflichkeiten der Verfahren nicht.

Was im Bericht steht, kommt von dir: Klara ergänzt keine Inhalte, die du nicht gesagt hast, sie markiert Vorschläge als Vorschläge, und nichts wandert ohne deine Bestätigung hinein. Autorschaft und fachliche Verantwortung bleiben bei dir.

Häufige Fragen zum Bericht an den Gutachter

Was unterscheidet den Bericht an den Gutachter in VT und TP?

Die Gliederung nach PTV 3 ist in beiden Verfahren gleich. Der Unterschied liegt in Abschnitt 4: In der VT steht dort die Verhaltensanalyse mit funktionalem Bedingungsmodell und Makroanalyse, in der TP die Psychodynamik mit auslösender Situation, Konfliktdynamik, Abwehr, Struktur und Beziehungsmustern. In der TP kommt in Abschnitt 5 die psychodynamische Diagnose hinzu. Ziele, Behandlungsplan und Prognose werden jeweils aus diesem Erklärungsmodell begründet.

Wie viele Stunden kann ich in der KJP für VT und TP beantragen?

In der Einzeltherapie gilt laut KBV: VT bei Kindern und Jugendlichen bis zu 60 Stunden, höchstens 80. TP bei Kindern bis zu 70, höchstens 150, bei Jugendlichen ab 14 Jahren bis zu 90, höchstens 180. Die Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden ist darin enthalten. Für Bezugspersonen kommen in der Regel Stunden im Verhältnis 1:4 hinzu.

Was gehört in die Psychodynamik im TP-Bericht?

Das Muster PTV 3 nennt fünf Elemente: die auslösende Situation, die intrapsychische Konfliktebene mit den aktuell wirksamen Konflikten, die Abwehrmechanismen, die strukturelle Ebene und dysfunktionale Beziehungsmuster. Die Darstellung ist hypothesenhaft und zeigt, wie sich der Konflikt im aktuellen Beschwerdebild ausdrückt.

Was gehört in die Verhaltensanalyse im VT-Bericht?

Das Muster PTV 3 nennt das funktionale Bedingungsmodell, die prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen und eine kurze Makroanalyse. Häufig wird die Mikroanalyse nach dem SORCK-Schema dargestellt. Entscheidend ist, dass sichtbar wird, was das Problemverhalten aufrechterhält, weil sich daraus Ziele und Methoden ableiten.

Wie lang soll der Bericht an den Gutachter sein?

Das Muster PTV 3 nennt in der Regel etwa zwei Seiten. Der Bericht soll sich auf das beschränken, was für das Verständnis der Störung, ihrer Ursachen und der Behandlung relevant ist. Stichworte sind ausdrücklich zulässig.

Wohin gehört die Entwicklungsanamnese?

In Abschnitt 4. Relevante biografische Faktoren werden im Rahmen der Verhaltensanalyse (VT) beziehungsweise der Psychodynamik (TP) dargestellt, nicht bei den soziodemographischen Daten in Abschnitt 1.

Was ist beim Fortführungsantrag anders?

Er hat eine eigene Gliederung mit drei Punkten: bisheriger Verlauf, aktuelle Diagnose und Befund, Begründung der Fortführung. Neu gegenüber dem Erstantrag sind die Planung des Therapieabschlusses und mögliche weiterführende Maßnahmen. Mehrere Fortführungsberichte werden fortlaufend nummeriert. Ob dafür ein Gutachten eingeholt wird, entscheidet die Krankenkasse.

Brauche ich in der KJP eine Diagnostik nach MAS?

Nein. Das Muster PTV 3 verlangt ICD-10-Diagnosen mit Diagnosesicherheit, in der TP zusätzlich die psychodynamische Diagnose. Das Multiaxiale Klassifikationsschema nutzen manche in der VT, in TP-Berichten ist es unüblich.

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Stand: Oktober 2026. Grundlage sind das Muster PTV 3 der KBV, gültig seit 1. Juli 2020, und die Angaben der KBV zu den Kontingenten in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.