Für Supervisor:innen und Ausbilder:innen

Damit deine Supervisand:innen den Fall selbst durchdenken, und ihre Berichte vollständig bei dir ankommen.

Klara ist eine fachliche Assistentin für PTV-3-Berichte in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Sie liefert keinen Text auf Knopfdruck. Sie fragt nach, bis der Fall durchdacht ist, und prüft den fertigen Bericht, bevor er zu dir kommt.

Deine Sorge ist berechtigt

In der Ausbildung lernt man den Bericht, indem man den Fall konzeptualisiert: Was ist auffällig, wie ist es entstanden, was hält es aufrecht, was folgt daraus für die Behandlung. Ein Werkzeug, das diesen Schritt überspringt, nimmt genau das weg, worum es geht. Offene KI-Werkzeuge tun das: Man gibt Stichworte ein und bekommt einen fertig klingenden Bericht zurück.

Klara ist an dieser Stelle bewusst anders gebaut.

Klara fordert die Reflexion ein

Ohne Fall kein Text

Am Anfang schildert die Supervisandin den Fall selbst, in ihren Worten. Klara strukturiert nicht vor und schlägt keinen Fall vor.

Nachfragen statt Auffüllen

Wo etwas fehlt oder nicht zusammenpasst, fragt Klara nach. Sie ergänzt keine Inhalte, die die Supervisandin nicht eingebracht hat: keine Erfindungen, keine Annahmen.

Hierarchisieren muss sie selbst

Was im Erklärungsmodell trägt und welche Ziele daraus folgen, wird im Dialog erarbeitet, nicht vorgegeben.

Ein Entwurf nur auf Aufforderung

Ausformuliert wird erst, wenn die Supervisandin es anfordert. Jeder Vorschlag ist als Vorschlag markiert, nichts wandert ohne ihre Bestätigung in den Bericht.

Klara bewertet keine therapeutischen Entscheidungen und ersetzt keine Supervision. Sie ist ein Gegenüber für die Zeit dazwischen.

Berichte kommen vorgeprüft bei dir an

Nach dem Bericht kommt bei Klara ein eigener Prüfschritt, getrennt von der Formulierung. Klara liest den Bericht mit dem Blick einer Gutachterin:

  • Vollständigkeit gegen die Gliederung des PTV 3, einschließlich der Angaben zu den Bezugspersonen
  • Konsistenz: Passen Ziele und Plan zum Erklärungsmodell?
  • Verfahrenstreue in VT und TP

Die Supervisandin sieht die Lücken selbst und bearbeitet sie, bevor sie dir den Bericht vorlegt. In der Supervision bleibt dadurch mehr Zeit für die fachliche Diskussion und weniger für Formalien.

Deinen eigenen Bericht kannst du von Klara genauso gegenlesen lassen.

Was berufsrechtlich gilt

  • Persönlich verfasst: Der Bericht an den Gutachter wird persönlich erstellt. Klara erstellt keinen Bericht ohne Aufforderung und keinen Inhalt, den die Therapeutin nicht selbst eingebracht hat. Autorschaft und fachliche Verantwortung bleiben bei ihr.
  • BPtK: Die Bundespsychotherapeutenkammer nennt in ihrer Praxis-Info 01/2026 Antrags- und Gutachtenentwürfe ausdrücklich als legitime administrative KI-Anwendung. Ihre Anforderungen haben wir bei der Entwicklung von Klara beachtet.
  • Ausbildung: Ob und wie KI in der Ausbildung eingesetzt wird, regeln Ausbildungsinstitute zum Teil selbst. Diese Entscheidung nimmt dir Klara nicht ab.
  • Datenschutz: Klarnamen und Adressdaten werden unmittelbar nach der Eingabe automatisiert durch Platzhalter ersetzt und nicht dauerhaft gespeichert. Die Plattform läuft in Deutschland auf Microsoft Azure, die Daten werden nicht für das Training von KI-Modellen genutzt, und wir verpflichten uns anbieterseitig auf die Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Mehr zum Datenschutz →

Häufige Fragen von Supervisor:innen

Verlernen Ausbildungsteilnehmer:innen mit Klara das Konzeptualisieren?

Klara ist so gebaut, dass sie es nicht abnimmt, sondern einfordert. Die Supervisandin schildert den Fall selbst, beantwortet Rückfragen und entscheidet, was im Erklärungsmodell trägt. Klara ergänzt keine Inhalte, die nicht von ihr kommen, und formuliert erst auf Aufforderung aus.

Ist ein Bericht, an dem Klara mitgearbeitet hat, noch persönlich verfasst?

Der Inhalt kommt aus dem Dialog mit der Therapeutin, Vorschläge sind als Vorschläge markiert und wandern nur mit ihrer Bestätigung in den Bericht. Autorschaft und fachliche Verantwortung bleiben bei ihr. Die BPtK nennt Antrags- und Gutachtenentwürfe ausdrücklich als legitime administrative KI-Anwendung. Regeln eines Ausbildungsinstituts bleiben davon unberührt.

Ersetzt Klara die Supervision?

Nein. Klara bewertet keine therapeutischen Entscheidungen und ist keine fachliche Instanz. Sie ist ein Gegenüber für die Zeit zwischen den Supervisionsterminen, als Ergänzung.

Was prüft der Qualitätscheck?

Vollständigkeit gegen die Gliederung des PTV 3, die Stimmigkeit zwischen Erklärungsmodell, Zielen und Behandlungsplan und die Verfahrenstreue in VT und TP. Er läuft getrennt von der Berichtserstellung und benennt, was fehlt oder nicht zusammenpasst.

Wie bekommen meine Supervisand:innen einen Zugang?

Über die Anmeldung zur Testphase auf klarassistent.de. Der Zugang ist aktuell kostenfrei, die Plätze sind begrenzt.

Schau es dir selbst an, bevor du es empfiehlst.

Der Zugang zur Testphase ist aktuell kostenfrei. Wenn du Berichte von Kolleg:innen in Ausbildung gegenliest, kreuz das bei der Anmeldung an. So wissen wir, mit wem wir sprechen.